Frequently Asked Questions
- Ist es erforderlich, dass die Lernbegleiterin, die die IPA ausarbeitet, begleitet und beurteilt, eine Qualifikation als Berufsbildnerin nachweisen kann?
- Mit wie viel Tagen muss man voraussichtlich rechnen, bis der Bescheid bzw. das OK vom ABB zur Durchführung der geplanten IPA erfolgt?
- Bis wann spätestens muss die LAP-Note feststehen, bzw. muss sie ans ABB geschickt werden?
- Was passiert mit dem Anmelde Formular wenn es bei dem Chefexperten ist?
- Wer stellt die IPA Ziele auf?
- Was dient als Grundlage für die Zielformulierung der IPA?
- Darf die Kandidatin die Ziele sehen?
- Wann werden die Ziele formuliert?
- Höre ich von der Hauptexpertin, ob die Ziele ok sind?
- Wann schreibt die Kandidatin das Arbeitsjournal?
- Welche Kleidung trage ich als BerufsbildnerIn während der praktischen Arbeit?
- Bis wann muss die BerufsbildnerIn die Unterlagen der Hauptexpertin zustellen?
- Was sende ich als BerufsbildnerIn der HauptexpertIn nach der IPA?
- Wie bekommt die Hauptexpertin die Unterlagen?
- Wer bezahlt den Postversand an die HauptexpertIn?
- Wen kann ich als BerufsbildnerIn während der IPA Phase bei Fragen kontaktieren?
- Was heisst: Die HauptexpertIn teilt beim Praxisbesuch die Zeit des Fachgespräches mit?
- Kann ich als BerufsbildnerIn am Fachgespräch teilnehmen?
- Wann besprechen die Experten mit der BerufsbildnerIn die Noten der IPA- und Dokumentationsbewertung?